Investabzug › IAB Photovoltaik
IAB für Photovoltaik und Batteriespeicher
Was zum Betrieb gehört
Voraussetzung ist, dass die Anlage zum Betriebsvermögen gehört und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird. Bei Dach-PV mit Einspeisung ist zu klären, wie die Einnahmen steuerlich behandelt werden und wie die Anlage dem Betrieb zugeordnet wird. Das ist ein typischer Punkt für die Abstimmung mit dem Steuerberater.
Was Sie nutzen können
- IAB: bis zu 50 % im Vorjahr.
- Sonderabschreibung: bis zu 40 % im Kaufjahr und den vier Folgejahren.
- AfA: bei Batteriespeichern laut Ratgeber 10 Jahre linear, in bestimmten Zeiträumen degressiv.
- Umsatzsteuer: Für Photovoltaik-Komponenten kann unter bestimmten Bedingungen der Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer) gelten.
Speicher mit und ohne PV
Mit PV steigt der Nutzen im Betrieb, weil Sie mehr eigenen Strom selbst verbrauchen. Ohne PV bleibt vor allem der Backup bei Netzausfall und die Differenz bei einem dynamischen Stromtarif. Ein Speicher lässt sich auch nachträglich zu einer vorhandenen Anlage ergänzen.
Ihre Beispielrechnung in drei Klicks
Mit Ihrer Investition und Ihrem Steuersatz zeigen wir, was der Investitionsabzugsbetrag für Ihren Batteriespeicher bedeutet.
Häufige Fragen
Brauche ich eine PV-Anlage für den Speicher?
Nein. Der Speicher ist ein eigenes Wirtschaftsgut und kann auch ohne PV genutzt werden, mit kleinerem Nutzen.
Gilt der IAB auch für eine bestehende PV-Anlage?
Der IAB bezieht sich auf künftige Anschaffungen. Eine bereits gekaufte Anlage kann nicht mehr mit IAB abgezogen werden.
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Allgemeine Information nach § 7g EStG (Stand 2026), ohne Gewähr und keine Steuerberatung. Ob und wie Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen können, entscheidet Ihr Steuerberater.