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Investitionsabzugsbetrag: Beispiel mit Batteriespeicher
Annahmen
Investition 12.000 € netto (Speicher, Montage, Steuerung), Grenzsteuersatz 42 %, Gewinn im Vorjahr unter 200.000 €, Nutzung zu 90 % und mehr betrieblich, Abschreibung über 10 Jahre. Der Beispielwert ist kein Angebot.
Die Rechnung Schritt für Schritt
| Zeitpunkt | Was passiert | Abzug vom Gewinn |
|---|---|---|
| Vorjahr | IAB 50 % von 12.000 € | 6.000 € |
| Kaufjahr | Hinzurechnung des IAB und gleichzeitig Kürzung der Anschaffungskosten um 6.000 € (hebt sich auf) | 0 € |
| Kaufjahr | Sonderabschreibung 40 % von 6.000 € | 2.400 € |
| Kaufjahr | Normale Abschreibung (AfA) 10 % von 6.000 € | 600 € |
| Jahre 2 bis 10 | Restwert über 9 Jahre | je ca. 333 € |
| Summe nach zwei Jahren | 9.000 € (75 % der Kosten) |
Steuerwirkung
Bei 42 % Steuersatz sparen Sie im Vorjahr rund 2.520 € und im Kaufjahr rund 1.260 €, zusammen 3.780 € in den ersten zwei Jahren. Über zehn Jahre wird genau der Kaufpreis abgeschrieben, die gesamte Steuerersparnis ist also immer 5.040 €. Der Vorteil ist, dass sie früher kommt.
Mit einem Zins von 4 % je Jahr ergibt das einen Zinsvorteil von etwa 645 € gegenüber der reinen 10-Jahres-Abschreibung. Mit Ihren eigenen Werten rechnen Sie im Rechner auf der Startseite.
Was in der Rechnung fehlt
- Der Nutzen des Speichers im Betrieb (weniger Strombezug, Notstrom) ist hier nicht enthalten.
- Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können den Effekt verändern.
- Die degressive Abschreibung (bis 30 % pro Jahr, für Lieferungen vom 1.7.2025 bis 31.12.2027) kann in manchen Fällen günstiger sein als die lineare AfA. Das prüft Ihr Steuerberater.
Ihre Beispielrechnung in drei Klicks
Mit Ihrer Investition und Ihrem Steuersatz zeigen wir, was der Investitionsabzugsbetrag für Ihren Batteriespeicher bedeutet.
Häufige Fragen
Warum rechnen Sie die Sonderabschreibung nur auf die Hälfte?
Weil im Kaufjahr die Anschaffungskosten um den IAB gekürzt werden. Sonderabschreibung und AfA laufen dann auf die gekürzte Basis.
Ist das ein Angebot?
Nein. Die Summen sind Beispiele. Ein Angebot mit Ihren Werten erhalten Sie nach einem kurzen Gespräch.
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Allgemeine Information nach § 7g EStG (Stand 2026), ohne Gewähr und keine Steuerberatung. Ob und wie Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen können, entscheidet Ihr Steuerberater.